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Karte Sachsen umriss
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Fröhlich Karneval feiern - und nur mit Null Promille den Heimweg im Auto antreten. Foto: Freepik

Fahrtüchtig durch den Karneval – mit Null Promille

Die Faschingszeit ist bekannt für ihre bunten Umzüge und ausgelassenen Feiern in geselliger Stimmung. Das ein oder andere Glas Alkohol gehört für viele dazu. Doch bei aller Heiterkeit darf eines nicht vergessen werden: Wer trinkt, sollte das Auto stehen lassen. „Bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen“, warnt Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Mehr Polizeikontrollen während der Narrenzeit

Viele unterschätzen die Wirkung von Alkohol. Oft hört man in dem Zusammenhang Aussagen wie „So viel habe ich nicht getrunken – ich kann noch ganz normal fahren.“ Doch diese Selbsteinschätzung kann trügerisch sein. Denn schon geringe Mengen Alkohol führen zu verminderter Konzentration, verlangsamter Reaktionszeit und Fehleinschätzungen von Geschwindigkeiten und Abständen. Gerade in der Faschingszeit führt die Polizei verstärkt Alkoholkontrollen durch. Den Fahrern drohen bereits ab 0,3 Promille empfindliche Strafen:

  • Ab 0,3 Promille müssen Fahrer bei Auffälligkeiten wie Schlangenlinien oder einem Unfall mit Strafen rechnen, darunter Punkte im Flensburger Verkehrsregister, ein Fahrverbot, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.
  • Ab 0,5 Promille drohen Autofahrern mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und bis zu 3 Monate Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille spricht das Gesetz von absoluter Fahruntüchtigkeit. Wer sich dennoch hinter das Lenkrad setzt, begeht eine Straftat. Die Folge: Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen und es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um den Führerschein wiederzuerlangen. Ab 1,6 Promille ist die MPU obligatorisch.

Null-Toleranz für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Bei einem Verstoß drohen mindestens 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Auch das Fahrrad ist keine Alternative

Statt mit dem Auto mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter nach Hause? Auch hier sollten sich Fahrer der geltenden Alkoholgrenzen bewusst sein. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen riskieren Radfahrer bereits ab 0,3 Promille Strafen. Ab 1,6 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet: Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder. Fahranfänger unterliegen zudem auch hier der Null-Promille-Regel.

Restalkohol am Morgen danach

„Ein oft vernachlässigter Faktor ist der Restalkohol am nächsten Tag. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Wer also am Abend getrunken hat, ist oftmals auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig“, stellt die Verkehrsexpertin fest. Vermeintliche Tricks wie kalt duschen, Kaffee oder ein ausgiebiges Frühstück beschleunigen den Abbau nicht.

Planung ist das A und O

Um sich und seine Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen und Strafen zu vermeiden, sollte der Heimweg am besten im Voraus geplant werden. Taxis, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften mit abstinenten Fahrern oder eine Übernachtung bei Freunden sind sichere Alternativen zum eigenen Auto. So wird der Fasching zu einem fröhlichen und sicheren Erlebnis – ohne unangenehme Konsequenzen.

Weitere Informationen unter https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/fuehrerschein-und-pruefung/mpu-untersuchungen-bei-tuev-sued-life-service

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