Suche
Karte Sachsen umriss
Karte Sachsen umriss
Wer nachts nicht gut sieht, geht im Straßenverkehr ein großes Risiko ein. Foto: Freepik

Trotz Nachtblindheit am Lenkrad?

Gutes Sehen ist eine elementare Voraussetzung für das Vorliegen der Fahrtauglichkeit. Nur so kann ein Kraftfahrzeug sicher geführt, können Hindernisse rechtzeitig erkannt werden. Kurz: Nur wer gut sieht, kann angemessen reagieren und damit Schäden durch Verkehrsunfälle sicher vermeiden. Der Dresdner Rechtsanwalt Michael Bürger von der Kanzlei Molsbach+Bürger informiert über die möglichen Konsequenzen bei Nachtblindheit.

Bei einer Vielzahl von Menschen tritt die Fähigkeit, gut sehen zu können zeitweise außer Kraft, nämlich insbesondere bei Dämmerung und bei Nacht. Dieses Phänomen ist als sogenannte Nachtblindheit bekannt. Natürlich darf ein Kraftfahrer, der hin und wieder nachts nicht gut sehen kann, keine Kraftfahrzeuge führen – das versteht sich von selbst. Sofern eine Fahrerlaubnisbehörde von diesem Umstand Kenntnis erlangt, muss sie also die Fahrerlaubnis entziehen. Dies bedeutet natürlich eine erhebliche Einschränkung von Mobilität. Gerade ältere Menschen sind überproportional von Nachtblindheit betroffen.

Rechtsanwalt Michael Bürger. Foto: PR

Ein Kraftfahrer ist nicht verpflichtet, von sich aus die Fahrerlaubnisbehörde über das Eintreten einer derartigen Beeinträchtigung zu informieren. Eine Hinweispflicht der Fahrerlaubnisinhaber besteht diesbezüglich nicht. Ärzte, die derartige Feststellungen machen, sind aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht daran gehindert, die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren.

Das ist allerdings kein Freibrief für Fahrerlaubnisinhaber trotz derartiger Einschränkungen Kraftfahrzeuge zu führen. Kommt es zum Unfall, riskiert ein Kraftfahrer erhebliche strafrechtliche Vorwürfe und gegebenenfalls auch den Verlust des Versicherungsschutzes seiner Kraftfahrzeugversicherung.

Erlangt die Fahrerlaubnisbehörde z. B. durch polizeiliche Feststellungen von dem Bestehen einer Nachtblindheit Kenntnis, leitet sie ein sogenanntes Fahreignungsüberprüfungsverfahren ein, im Rahmen dessen der Fahrerlaubnisinhaber eine ärztliche Untersuchung absolvieren muss. Stellt diese das Bestehen einer Nachtblindheit fest, bedeutet dies allerdings nicht sogleich den Verlust der Fahrerlaubnis.

Nachtblindheit ist ein Umstand, der durch eine Auflage in der Fahrerlaubnis kompensiert werden kann. Eine derartige Fahrerlaubnis wird zeitlich beschränkt und gilt nur noch bei Fahrten am Tag, z. B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang, was dann mit der Schlüsselzahl 61 auf dem Führerscheindokument vermerkt ist. 

Dies bedeutet, dass das Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb dieser Zeiten ein Fahren ohne Fahrerlaubnis darstellt und damit strafbar ist. Bei Tageslicht ist das Führen von Kraftfahrzeugen jedoch uneingeschränkt zulässig, sodass die Mobilität in dieser Zeit gewährleistet ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Caritas sammelt in Sachsen

Die Caritas sammelt Spenden, um soziale Projekt in ganz Sachsen zu unterstützen.

Weiterlesen →

Mettesgruen Biografie schreiben Nele Kraske

Eine Biografie voller Erinnerungen

Eine persönlich geschriebene Biografie ist ein tolles Geschenk und Andenken. Nele Kraske von Mettesgrün hilft Ihnen dabei

Weiterlesen →

Baba Jaga hält sich mit Yoga fit

Pantomime und Schauspieler Rainer König spielt seit 20 Jahren die Hexe Baba Jaga. Mit Yoga hält er sich fit.

Weiterlesen →