Karte Sachsen umriss
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verschiedene elektrische Haushaltsgeräte
Geht ein elektrisches Haushaltsgerät kaputt, muss über Reparatur oder Neukauf entschieden werden. Foto: Katrin Koch

Reparatur oder Neukauf?

Wer kennt das nicht? Der Kühlschrank oder die Waschmaschine sind kaputt. Teure Geräte, noch gar nicht so alt, funktionieren nicht mehr. Da stellt sich die Frage: Reparieren oder neu kaufen? 

Eine Entscheidungshilfe liefert der Freistaat Sachsen mit dem Förderprogramm „Reparaturbonus“. Seit November 2023 fördert er die Reparatur von defekten elektrischen und elektronischen Geräten – vom Plattenspieler über Kühlschrank, bis hin zu Laptop und E-Gitarre. 

5073 Anträge wurden bis Anfang März bereits mit rund 532 000 Euro gefördert. Das Gesamtbudget des Programmes ist mit einer Million Euro festgeschrieben. 

Wollen Sie vom Reparaturbonus profitieren, müssen diese Bedingungen erfüllt sein: 

– es handelt sich um ein privat genutztes elektrisches oder elektronisches Gerät,

– die Reparaturkosten müssen mindestens einen Wertumfang von 75 Euro haben, 

– die Reparatur wird von einem Vertragspartner des Bonusprogramms ausgeführt.

Rund 500 Vertragspartner in ganz Sachsen sind unter www.sab.sachsen.de aufgelistet. 

Der Förderantrag kann nach bezahlter Reparatur ausschließlich online eingereicht werden. Dann kann eine Reparatur mit 50 Prozent, maximal aber 200 Euro gefördert werden. Es können bis zu zwei Reparaturen pro Jahr gefördert werden.

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