Der Rentenbescheid ist eingegangen. Damit Sie sicher sein können, dass alles korrekt berücksichtigt und berechnet wurde, informierte Rentenberater Christian Lindner beim 2. Aktionstag des „sz-Lebensbegleiters“ zu wesentlichen Faktenchecks. Als Service für Sie haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen und Hinweise zusammengestellt.
Was ist wichtig? Überprüfen Sie:
Ist der Lebenssachverhalt korrekt in rentenrechtliche Zeit umgesetzt?
Sind Zeiträume vollständig und richtig erfasst?
Ist die Entgelthöhe zutreffend?
Ist die Rechtskreiszuordnung korrekt?
Rentenberechnung
Für die Rentenberechnung wird hinzugezogen:
1. Individueller Bruttoverdienst. Er kann gegebenenfalls auf die Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 2 und 2a zum SGB VI) begrenzt sein
2. Durchschnittsverdienst aller Versicherten (West), ggf. Hochwertung von Ostverdiensten (Anlage 10 zum SGB VI) bis 31.12.2024
Dann gilt: Bruttoverdienst : Durchschnittsverdienst = Entgeltpunkte bzw. Entgeltpunkte (Ost – nur bis 30.6.2024).
Rentenberechnung Beispiel
Beschäftigungsjahr 1998 im Beitrittsgebiet
individueller Bruttoverdienst = 60.000 DM
Hochwertungsfaktor = 1,2113
60.000 DM x 1,2113 = 72.678 DM
72.678 DM : 52.925 DM = 1,3732 EP-Ost (ab 1.7.24 = EP)
Monatsrente = 1,3732 x 37,60 € = 51,63 €
Diese Berechnung wird für jedes Beschäftigungsjahr wiederholt.
Was sind rentenrechtliche Zeiten?
Dazu gehören: Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit), Berücksichtigungszeiten
Was zählt zu den Beitragszeiten? Die wichtigste Auswahl
– Pflichtbeitragszeiten wegen Beschäftigung
– Pflichtbeitragszeiten wegen selbständiger Tätigkeit
– Pflichtbeitragszeiten aus anderen Gründen, z. B. Kindererziehung, Wehr-/Zivildienst, Bezug von Lohnersatzleistungen, Pflege
– Freiwillige Beitragszeiten
– sonstige Beitragszeiten (z. B. aus Minijobs ohne Versicherungspflicht, Versorgungsausgleich)
Was zählt zu den Anrechnungszeiten? Die wichtigste Auswahl
– Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung nach vollendetem 17. Lebensjahr bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren
– Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug
– Mutterschutz
– Rentenbezug neben Zurechnungszeit
Was versteht man unter Zurechnungszeit?
– Beginn: Eintritt der Erwerbsminderung oder Tod
-Ende: Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und 1 Monat, bis 2031 Anhebung auf 67 Jahre)
– Auswirkungen: fiktive Beitragszahlung bis zur Regelaltersgrenze, keine Berücksichtigung bei Wartezeitprüfung
Was zählt zu den Berücksichtigungszeiten? Darauf achten!
– Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
– Pflege (nur vom 1.1.1992 bis 31.3.1995)
Was tun bei falschen Bescheiden?
– Widerspruch (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides)
– Klage zum Sozialgericht (innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides)
– Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (bei bindend gewordenen Rentenbescheiden, führt grundsätzlich auch zur Nachzahlung der höheren Rente für die letzten 4 Jahre)
SZ-Lebensbegleiter-Tipp
Die Rentenberatung Lindner informiert Sie zum besten Übergang in die Rente, prüft Ihren Rentenbescheid, übernimmt Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie Überprüfungsverfahren für bereits bindend gewordene Rentenbescheide. Sie bietet Unterstützung bei Problemen des DDR-Zusatz- und Sonderversorgungsrechts (AAÜG)an.
Kontakt: Rentenberatung LINDNER, Dresdner Str. 17, 01465 Dresden-Langebrück, Tel. 035201/70797. E-Mail: Rentenberatung@aol.com