Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in Deutschland steigt. Bereits 24 Prozent gehören laut Statistischem Bundesamt der Generation 60+ an – das sind immerhin fast 20 Millionen Frauen und Männer. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum. Doch der ist Mangelware, wie ebenfalls eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt: Nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestandes erfüllen umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Bei einer anstehenden Renovierung lohnt es sich deshalb, schon frühzeitig an barrierefreien Komfort zu denken. Dabei könnte der Rat eines Sachverständigen für Barrierefreiheit nützlich sein. Im Rahmen eines Modernisierungschecks kann der Berater den Bestand im Haus oder in der Wohnung erfassen und konkrete Vorschläge für Verbesserungen ausarbeiten.
Welche Bereiche eignen sich gut für Modernisierungen mit Weitblick?
Dazu gehören Vorkehrungen, mit denen sich altersgerechte Ausstattung schnell und einfach nachrüsten lassen. Im Bad sind das zum Beispiel Montageplatten für Stützhilfen an WC, Dusche und Wanne, die bei der Renovierung unsichtbar in die Wand ein gebaut werden. In der Küche kann das Waschbecken so vorbereitet werden, dass es nach Entfernung des Unterschrankes auch im Sitzen oder im Rollstuhl gut zu nutzen ist. Bodenebene Duschen oder breite, schwellenlose Zimmerverbindungen gehören ebenfalls dazu.
Staatliche Förderungen für altersgerechte Umbauten
Den Bedarf an barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum hat auch der Gesetzgeber erkannt. Er fördert daher entsprechende Umbaumaßnahmen und Modernisierungen durch die KfW-Förderbank über das Programm 159 mit zinsgünstigen Krediten bis 50 000 Euro (unabhängig vom Alter). Oder sie nutzen das Programm 455-B für einen barrierereduzierenden Umbau – mit Zuschüssen von bis zu 6250 Euro. Unterstütztet werden sowohl Einzelmaßnahmen (bis 2500 Euro) als auch ein Komplettumbau zum Standard „altersgerechtes Haus“ (bis 6250 Euro), den die KfW definiert hat. Ob Sie in den Genuss der altersunabhängigen Förderung kommen, können Sie für beide Programme bei einem Vorab-Check unter www.kfw.de ausloten. Wichtig: Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Gefördert werden nicht: Ferienhäuser und -wohnungen, gewerblich genutzte Flächen und Gebäude, Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden. Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Kredit der KfW gefördert werden.
Auf Details kommt es an
Bau- und Leistungsbeschreibung müssen klare Angaben enthalten. Verbindlich sind Begriffe wie „barrierefrei“ oder „Behindertengerecht“, bei denen sich der Bauherr auf einschlägige DIN-Normen berufen kann. Die Bau- und Leistungsbeschreibungen müssen detailliert erklären, von welchen Umbauten der Nutzer künftig profitiert. Wer sich unsicher bei seinen altersgerechten Wohnwünschen ist, sollte sich sachverständigen Rat und Unterstützung einholen.
Sie möchten in Ihre Wohnung umbauen?
Dann denken Sie daran, schon seit 2022 können ihnen bestimmt Kosten auch nachträglich erstattet werden. Und zwar auch dann, wenn der Pflegebedürftige verstorben ist. Voraussetzung ist: Der Antrag wurde bei der Pflegekasse eingereicht. Wichtig ist dann außerdem, dass innerhalb von 12 Monaten abgerechnet wird.
Die KfW fördert mit dem Programm „Altersgerechtes Umbauen – Kredit (Kredit 159)“ für selbstgenutzten wie auch vermieteten Wohnraum Umbauten bis zu 50 000 Euro. Das betrifft auch Mieter, die einen Zustimmung zum Umbau ihres Vermieters vorweisen können. Gefördert werden Wege zu Gebäuden, Eingangsbereiche und Wohnungszugänge. Auch altersgerechte Treppenlösungen, veränderte Raumaufteilungen, Türschwellen-Abbau, Bäderumbauten, Sicherheitselemente für Senioren, Einbruchschutzsysteme zählen dazu.
Generell aber gilt: Für altersgerechte Umbauten sollten Sie rechtzeitig Rücklagen bilden, denn Senioren ab 65 Jahren haben es schwer, einen Kredit zu erhalten. Ihre finanzielle Situation wird genau geprüft. Dazu gehören eine einwandfreie Schufa-Auskunft, Bürgen und eventuelle Hypotheken. Besteht eine Behinderung, fragen Sie Ihre Krankenkassen nach Fördermöglichkeiten. Bei einer Pflegestufe wird ein behindertengerechter Umbau mit bis zu 4000 Euro unterstützt.
Kontakt: Sächsischen Aufbaubank, www.sab.sachsen.de. Servicetelefon: 0351/49104920
SZ-Lebensbegleiter-Tipp
Für Ihr selbstbestimmtes Leben kann auch ein Notrufsystem das Alltagsleben erleichtern. Es benachrichtigt eine Person Ihres Vertrauens, den Rettungsdienst oder einen 24-Stunden-Notrufzentrale. Ausführliche Beratung:
Deutsches Rotes Kreuz, www.drksachsen.de, gebührenfreies Telefon: 08000365000.
Johanniter, www.johanniter.de, gebührenfreies Telefon: 08003233800.