Damit Sie als Rentner oder Rentnerin ein sorgenfreies Leben ohne Ärger mit dem Finanzamt genießen können, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Renten und Steuern zusammengetragen. Denn auch Renten unterliegen unter Umständen der Einkommenssteuerpflicht. Aber es gibt Freibeträge. Und Möglichkeiten, Steuern zu sparen und sich so vor Steuernachzahlungen zu schützen.
Ab wann sind Renten einkommensteuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der Einkommensteuer. Seit der Rentenreform von 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente kontinuierlich an. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern. Für Rentner und Rentnerinnen, die 2058 oder später in den Ruhestand treten, wird die Rente voll steuerpflichtig sein. Im Gegenzug wird alles, was im aktiven Berufsleben für die Altersvorsorge aufgewendet wird, zunehmend steuerfrei. In der Regel ist diese nachgelagerte Besteuerung von Vorteil. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern die Steuerlast während den aktiven Berufsjahren, in denen Sie besser verdienen. In der Rentenphase ist das Einkommen geringer und damit auch steuerliche Anteil Ihrer Rente.
Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Zu dem Einkommen zählt die Rente, die betriebliche Altersversorgung, Erträge aus Lebensversicherungen und sonstige Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtungen. Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro für Alleinstehende, 23.568 Euro für Ehepaare), fallen keine Steuern an und es ist keine Steuererklärung erforderlich. Alle Einnahmen, die über der Freigrenze liegen, unterliegen der Steuerpflicht und es ist eine Steuererklärung abzugeben. Im Jahr 2025 steigen die Freibeträge auf 12.096 € für Alleinstehende bzw. 24.192 € für Verheiratete. Eine Steuerpflicht gilt übrigens gleichermaßen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.
Wie werden Rentnerehepaare steuerlich bewertet?
Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, profitieren vom Ehegattensplitting. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet und gleichmäßig auf beide verteilt. Dies kann dazu führen, dass weniger Steuern anfallen als bei einer Einzelveranlagung.
Weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge können sich steuerlich auswirken. In solchen Fällen lohnt es sich, eine Steuererklärung zu prüfen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen.
Steuernachzahlung für Witwe oder Witwer?
Verstirbt ein Ehepartner, ändert sich die steuerliche Situation. Im Todesjahr des Partners kann noch die gemeinsame Veranlagung genutzt werden, wodurch oft eine geringere Steuerlast entsteht. Im darauffolgenden Jahr gilt dann die Einzelveranlagung, wodurch sich die Steuerlast oft erhöht. Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, ist daher eine Überprüfung der Veranlagung erforderlich.
Auch eine Witwen- oder Witwerrente ist unter Berücksichtigung der Freibeträge steuerpflichtig. Aber außergewöhnliche Belastungen wie z.B. Bestattungskosten und Arztkosten können die Steuerlast senken.
Wie können Renter Steuernachzahlungen vermeiden?
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, als Rentner die Steuerlast zu senken:
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- Sonderausgaben und Werbungskosten absetzen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Spenden sind steuerlich absetzbar.
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- Außergewöhnliche Belastungen geltend machen: Dazu zählen Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Zahnersatz.
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- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten anrechnen: Kosten für Reinigung, Gartenpflege oder kleinere Renovierungen können steuerlich geltend gemacht werden.
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- Steuerfreibeträge nutzen: Falls das Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag liegt, kann ein Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden.
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- Kapitalerträge optimieren: Mit einem Freistellungsauftrag lassen sich Kapitalerträge bis 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) steuerfrei stellen
Nicht jeder Rentner muss automatisch Steuern zahlen, doch wer mit seiner Rente und weiteren Einkünften über den Grundfreibetrag kommt, sollte sich mit der Steuerpflicht auseinandersetzen. Ehepaare profitieren vom Splittingtarif, während Witwen und Witwer ihre Steuerlast im Blick behalten sollten. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann helfen, mögliche Steuervorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
Leben50 Tipp:
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- Prüfung der Steuerpflicht: Ob eine Steuererklärung notwendig ist, lässt sich leicht mit einem Steuerberater oder auch mit dem Online-Steuerrechner des Finanzamtes Bayern klären. Dort finden Sie auch Eingabeformulare. Bitte prüfen Sie regelmäßig: Mit steigenden Renten können Sie im Laufe Ihres Rentnerdaseins steuerpflichtig werden.
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- Alle Einkünfte berücksichtigen: Neben der gesetzlichen Rente auch private Renten, Mieteinnahmen und sonstige Einnahmen zu beachten.
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- Steuerliche Vorteile nutzen: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast senken.
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- Fristen für die Einkommensteuer einhalten: Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden. Wer einen Steuerberater nutzt, hat Zeit bis zum 28. Februar 2026.