Neu seit Juli
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente – häufig als Witwenrente bezeichnet – ist eine wichtige Absicherung für viele Menschen, die nach dem Verlust ihres Partners vor finanziellen Herausforderungen stehen. Seit dem 1. Juli 2025 sind wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die für alle Rentenbeziehenden relevant sind. In diesem Beitrag erläutern wir, was genau sich ändert und wie Sie am besten davon profitieren
Automatisch mehr Rente
Seit Juli 2025 steigen sämtliche gesetzliche Renten – also auch die Witwen- bzw. Witwerrente – um 3,74 %. Dies erfolgt automatisch: Sie müssen nichts beantragen. Beispielsweise beträgt eine bisherige Hinterbliebenenrente von 1 000 € zukünftig 1 037 ,40 € brutto pro Monat.
Bei zusätzlichem Einkommen höherer Freibetrag
Ein entscheidender Vorteil: Der Einkommensfreibetrag steigt deutlich. Von Juli 2025 bis Juni 2026 liegt dieser bei 1 076,86 € netto monatlich. Damit können Sie mehr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Witwenrente gekürzt wird. Wenn Sie waisenrentenberechtigte Kinder haben, erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 228,42 €.
Was bedeutet ein anrechenbares Einkommen?
Als anrechenbares Einkommen zählt:
Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (z. B. ALG I, Krankengeld)
Betriebsrenten
Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Renten aus privaten Lebensversicherungen, Elterngeld etc.
Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, wird der Überschuss zu 40 % angerechnet. Beispiel: Einkommen = 1 300 €, Freibetrag = 1 077 €. Differenz = 223 €, davon werden 40 % = 89,20 € auf Ihre Rente angerechnet und abgezogen.
Warum ändern sich die Freibeträge überhaupt?
Der Gesetzgeber folgt dem Gedanken, dass die Witwenrente den Wegfall von Unterhalt ersetzen soll. Liegt Ihr eigenes Einkommen über dem Freibetrag, ist weniger Unterstützung nötig – daher erfolgt die Anrechnung. Doch mit dem angehobenen Freibetrag bleibt mehr von Ihrer Erwerbstätigkeit unberücksichtigt – ein ermutigendes Signal für die Generation 50 +, aktiv zu bleiben.
Ihre Vorteile - und was Sie beachten sollten
Mehr Netto vom Brutto: Die Kombination aus Rentenerhöhung und höherem Freibetrag bedeutet echte finanzielle Entlastung.
Arbeit lohnt sich: Wer zusätzlich verdient – etwa im Minijob oder selbstständig – behält bis zu 1 076,86 € plus ggf. Kind-Zuschläge komplett.
Keine Beantragung nötig: Sämtliche Änderungen werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch umgesetzt.
Aber Achtung bei Einkommenserhöhungen: Meldungen von höheren Einkünften sind wichtig, da rückwirkende Anrechnungen bis zu einem Zeitraum möglich sind.
So reagieren Sie richtig
Überprüfen Sie künftig Ihre Rentenbescheide, besonders jene ab Juli 2025.
- Prüfen Sie, ob durch die Erhöhung sich Ihre steuerliche Last verändert.
Nutzen Sie den Freibetrag gezielt – etwa durch steueroptimierte Nebeneinkünfte oder Teilzeittätigkeiten.
Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung durch Rentenberater oder Sozialrechtsfachleute.
Fazit:
Die Veränderungen bei der Witwenrente sind spürbar: Sowohl die Rente als auch die Freibeträge haben sich erhöht. Das stärkt die finanzielle Freiheit und die Möglichkeiten, nebenbei noch zu arbeiten.
Vielleicht interessiert Sie auch unseren Beitrag zum Thema Steuerpflicht für Rentner. Sie finden ihn HIER.
Und weitere Information zu Themen rund um die Rente finden Sie auch auf der Seite der Seite der Deutschen Rentenversicherung.