Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 % – doch viele Rentnerinnen und Rentner bemerken die Erhöhung erst einen Monat später auf dem Konto. Woran das liegt und was Sie jetzt wissen müssen.
Rentenerhöhung 2025: Das sind die Fakten
Zum 1. Juli 2025 tritt die gesetzlich festgelegte Rentenanpassung in Kraft. Damit steigen die Renten um 3,74 %. Für eine Standardrente mit 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Brutto-Plus von rund 66 Euro pro Monat. Der aktuelle Rentenwert steigt von 39,32 € auf 40,79 € pro Entgeltpunkt – bundesweit einheitlich.
Warum kommt das Geld bei vielen erst im August an?
Viele Rentner wundern sich: Obwohl die Rentenerhöhung offiziell im Juli gilt, kommt das neue Nettorentenniveauerst im August 2025 vollständig an. Der Grund sind zwei zeitliche Effekte: So erhalten die meisten Rentner ihre Auszahlung nachträglich – also Ende des Monats für den zurückliegenden Monat. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht diesen Sachverhalt.
Rentenbeginn | Auszahlung der Juli-Rente | Wirkung der Erhöhung spürbar ab |
---|---|---|
vor April 2004 | Ende Juni | Juli 2025 |
ab April 2004 | Ende Juli | August 2025 |
Einmaliger Abzug durch die Pflegeversicherung
Ein weiterer Effekt verzögert die spürbare Rentenerhöhung zusätzlich: Zum 1. Januar 2025 wurde der Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend von 3,4 % auf 3,6 % erhöht.
Da dieser Beitrag erst ab Juli 2025 angepasst wird, zieht die Deutsche Rentenversicherung einmalig 1,2 % zusätzlich für die Monate Januar bis Juni ein. Damit ergibt sich im Juli ein Gesamtabzug von 4,8 % – und das mindert die Netto-Rente deutlich.
Erst ab August wird nur noch der reguläre Satz von 3,6 % einbehalten. Damit kommt das volle Rentenplus dann endlich auch im Portemonnaie an.
Rechenbeispiel: So wirkt sich das aus
Monat | Brutto-Rente | Pflegebeitrag | Netto-Zuwachs |
---|---|---|---|
Juli 2025 | +3,74 % | 4,8 % (inkl. Rückwirkung) | gering bis gar nicht |
August 2025 | +3,74 % | 3,6 % (regulär) | voll spürbar |
Wann kommt die Rentenmitteilung?
Die Rentenanpassungsmitteilung wird zwischen dem 14. Juni und Ende Juli 2025 verschickt. Darin erfahren Sie Ihre individuelle neue Rentenhöhe, inklusive aller Abzüge. Bitte bewahren Sie dieses Schreiben gut auf – auch für Steuerzwecke.
Steuerpflicht durch Rentenerhöhung?
Mit der Rentenerhöhung könnten manche Rentner erstmals oder erneut steuerpflichtig werden. Entscheidend ist:
Höhe der Gesamtrente
Rentenbeginn (steuerpflichtiger Anteil)
Grundfreibetrag 2025: 12.096 € (Alleinstehende)
leben50 Tipp:
Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel beraten – z. B. beim Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrer Rentenberatungsstelle.
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