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Feuerwerkskörper
Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur aus zuverlässigen Quellen. Foto: Landesdirektion Sachsen

Wie sicher sind Ihre Silvesterraketen?

Alle Jahre wieder ist der Jahreswechsel überschattet von Meldungen, dass sich Menschen durch leichtsinnigen Umgang mit Böllern und Raketen verletzt haben. Verletzungen an Händen, Armen oder sogar im Gesicht sind keinen Seltenheit. Keineswegs nur junge Leute müssen in Kliniken und Krankenhäusern behandelt werden. Deshalb gibt die Landesdirektion Sachsen wichtige Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. 

Grundsätzlich gilt: Feuerwerk der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, darf das ganze Jahr über gekauft werden. Der Erwerb ist ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt. Anders verhält es sich mit Feuerwerk der Kategorie F2, wie Silvesterraketen und Batterien. Sie können nur an den letzten drei Werktagen des Jahres gekauft werden. Der Erwerb dieser Feuerwerkskategorie ist ab 18 Jahren gestattet. Andere Feuerwerksgegenstände dürfen ausschließlich nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden.

Bei der Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen im Wohnbereich dürfen nicht mehr als 10 Kilo Nettoexplosivstoffmasse (NEM) aufbewahrt werden. Die NEM-Angabe ist auf den Feuerwerkskörpern vermerkt. Sie sollten beim Kauf auf die richtige Kennzeichnung achten. In der EU zugelassenes Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen und eine vierstellige Kennnummer (z.B. 0589) sowie eine Registriernummer (z.B. 0589-F2-0123). Zusätzliche Sicherheit bietet die BAM-Nummer (z.B. BAM-F2-0344), die für in Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper steht. 

Ganz wichtig: Kaufen Sie Pyrotechnik nur aus vertrauenswürdigen Quellen. Die Landesdirektion warnt: Von nicht zertifiziertem Feuerwerk geht eine hohe Gefahr aus. Unsachgemäße Bauweise und Materialien können zu schweren Verletzungen führen. Im Ausland (häufig in Polen) oder im Internet erworbenes Feuerwerk kann in Deutschland zu einer Strafanzeige führen.

Beachten Sie die Hinweise und Gebrauchsanweisungen auf den Feuerwerkskörpern. Feuerwerksbatterien und Raketen müssen oft mit einem Mindestabstand von 8 Metern abgebrannt werden. Nur so ist eine sichere Verwendung der Feuerwerkskörper gewährleistet. Zünden Sie nie eine Rakete aus der Hand, sondern stecken sie Stabraketen in den Boden oder eine Flasche. 

Auch im Umgang mit Knallkörpern ist Vorsicht geboten. Wer Andere durch einen unsachgemäßen Umgang schädigt, begeht eine Körperverletzung. Das umfasst auch Gesundheitsschäden durch Knallwirkung.

Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden ist verboten. Nehmen Sie auch auf Tiere Rücksicht. Halten Sie Abstand zu Tierheimen, Pferdekoppeln oder Tierzuchtanlagen. 

Die Landesdirektion Sachsen wird auch dieses Jahr wieder die Einhaltung der Vorschriften zum Verkauf von Feuerwerk kontrollieren, um den Schutz der Verbraucher sicherzustellen. Generell gilt: Wer Feuerwerk verkauft, muss das in Sachsen bei der Landesdirektion anzeigen und die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung und Ausstellung einhalten. Generell dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie »F2« nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper darf nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an offenen Ständen im Straßenverkauf oder von Fahrzeugen erfolgen und muss von fachkundigem Verkaufspersonal beaufsichtigt werden. Verkäufer sind zudem verpflichtet, die zulässigen Höchstmengen im Lager und am Verkaufsstand zu beachten.

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Uta Bresan

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