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LIngnerschloss
Das Lingnerschloss (links) gehört zu den drei Elbschlössern. Foto: Alina Werner (DML-BY)

Betrieb des Lingnerschlosses gesichert

DRESDEN – Die drohende Schließung des Lingnerschlosses ist in letzter Sekunde abgewendet worden: Die Stesad übernimmt dessen Betrieb. Das teilte der Insolvenzverwalter mit. Die Stesad, der kommunale Immobilien- und Infrastrukturdienstleister der Stadt Dresden, übernimmt den Betrieb demnach rückwirkend zum 1. August.

Darauf haben sich der Insolvenzverwalter und die Stadt in einem Vertrag geeinigt. Jener sieht vor, dass die Stesad alle für den Betrieb erforderlichen Leistungen erbringt und für alle Kosten aufkommt. Im Gegenzug erhält die Stesad auch alle Einnahmen aus dem Schlossbetrieb, teilt der Insolvenzverwalter Flöther & Wissing mit. Die Insolvenzmasse werde zudem von allen Belastungen freigehalten; ebenfalls zum Stichtag 1. August. Die Stesad übernimmt nun auch die fällige Reparatur der Heizungsanlage im Schloss. So kann der Betrieb auch in der kalten Jahreszeit weiterlaufen.

„Die Schließung des Schlosses ist in letzter Sekunde abgewendet worden“, sagt Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Die Gespräche mit der Stesad „verliefen in konstruktiver Atmosphäre, das gemeinsame Ziel vor Augen“, teilt er mit. Die Klage der Stadt gegen den Insolvenzverwalter sei von der neuen Entwicklung unberührt. Dresden hatte den Insolvenzverwalter auf die Herausgabe des Schlosses verklagt. Dies habe Flöther begrüßt. „Aufgrund der entgegengesetzten Auffassungen der Beteiligten zu den Konditionen einer Herausgabe sei eine Klärung dieser wichtigen Rechtsfrage nur durch die Gerichte möglich“, heißt es in der Mitteilung.

Der Förderverein hatte das Schloss im Jahr 2003 auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt übernommen. Damit hatte er sich zur Sanierung des Gebäudes verpflichtet.

Nachdem der Förderverein des Schlosses in finanzielle Not geraten war, entschied die Stadt im vergangenen Jahr, dass er das Schloss zurückgegeben solle. Dafür, hieß es, sollte die Stadt die Schulden des Vereins übernehmen. Später entschied sie sich jedoch, den sogenannten Heimfall geltend zu machen. Das bedeutet, die Stadt bekommt das Schloss, übernimmt aber nicht die Schulden. Das Ergebnis: Der Verein musste Ende 2023 Insolvenz anmelden. Flöther könne im Interesse der Gläubiger einen Heimfall durch die Stadt nicht akzeptieren, solange die Stadt keine angemessene Entschädigung leiste. Hier lasse ihm das Insolvenzrecht keinen Spielraum.

Kay Haufe

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