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ein Mann und eine Frau in einem Auto
Die eigene Fahrtüchtigkeit sollte kritisch eingeschätzt werden. Foto: freepik

Wer ist eigentlich (noch) fahrtüchtig?

Wer darf ein Fahrzeug lenken und wer nicht? Welche Folgen kann es haben, wenn ein Fahrzeugführer ohne Fahreignung hinter dem Steuer sitzt und es es zum Unfall kommt? Mit zunehmendem Alter stellt sich immer häufiger die Frage, ob der Fahrzeugführer noch in der Lage ist, das Verkehrsgeschehen zu bewältigen. Rund um das Thema Fahreignung informiert der Dresdner Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger von der Kanzlei „Rechtsanwälte Molsbach + Bürger“. Er ist Experte in Sachen Verkehrsrecht.

Dr. Michael Bürger. Foto: PR

Die Fahreignung

Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führen will, muss dazu körperlich und geistig in der Lage sein. Neben den theoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten muss der Verkehrsteilnehmer auch über bestimmte körperliche Fähigkeiten, wie ausreichend Sehkraft, ausreichend Arm- und Beinkraft, aber auch ein bestimmtes Maß an Reaktionsvermögen verfügen. Die Anforderungen sind abhängig von der jeweiligen Fahrererlaubnisklasse. Aber auch nicht fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge, wie Fahrräder, Pedelecs oder E-Scooter dürfen im Zustand der Fahruntüchtigkeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Einfluss von Medikamenten auf die Fahreignung

Schmerzmittel

Schmerzmittel haben sehr häufig eine betäubende Wirkung, ähnlich den illegalen Betäubungsmitteln. In starken Schmerzmitteln finden sich so auch durchaus Wirkstoffe, die von Betäubungsmitteln bekannt sind, wie Opiate oder Cannabinoide. Diese Medikamente sind auf Grund ihrer Wirkung sehr genau zu beobachten und führen oft zum Erlöschen der Fahreignung. Die gefährlichste Wirkung ist dabei die Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit bis hin zu dem sogenannten Tunnelblick und die Verlangsamung des Reaktionsvermögens. Beides sind wichtige Fähigkeiten im Straßenverkehr. Das rechtzeitige Erkennen von anderen Verkehrsteilnehmern und die rechtzeitige Reaktion auf Gefahrensituationen sind wichtig für die Vermeidung von Unfällen.

Medikamente und anderes

Auch andere Medikamente können die Fahreignung unter Umständen beeinträchtigen. Hustensäfte sind bei Müdigkeit oder im Zusammenwirken mit anderen Medikamenten gefährlich, sonst eher nicht. Insbesondere der Mix von Medikamenten und der Konsum von Alkohol können Beeinträchtigungen hervorrufen, die fahreignungsrelevant werden.

Der Beipackzettel kann eine erste Hilfe sein, um Hinweise für die Wirkung der Medizin zu erhalten. Ganz wichtig ist der Rat des Arztes und des Apothekers. Fragen Sie danach! 

In jedem Falle sollten Sie nach der Einnahme des Medikaments beobachten, was dieses mit Ihnen macht! Fühlen Sie sich schlapp, oder bemerken Sie Schwindel, lassen Sie das Auto stehen. Auch wenn während der Fahrt Probleme auftreten, halten Sie an und unterbrechen oder beenden Sie die Fahrt!

Ohne Medizin geht es nicht

Es gibt aber auch Medikamente, die die Fahreignung erst herstellen oder diese erhalten. So sind Diabetiker oft auf die Medikation angewiesen, um Unterzuckerung und damit einhergehende Schwächeanfälle zu vermeiden. Diese sind leider immer wieder die Ursache für schwere Unfälle. Noch deutlicher ist diese Situation bei Anfallsleiden. Mittlerweile gibt es sehr gut dosierbare Medizin, die eine Teilnahme der Patienten am täglichen Leben ohne große Beeinträchtigungen ermöglicht, so auch das gefahrlose Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt. Es kommt hier sehr stark auf die richtige und regelmäßige Einnahme der Medizin an und die sorgfältige ärztliche Überwachung. Letztlich gilt das vorherstehende auch für Bluthochdruckmittel.

Welche Folgen hat eine fehlende Fahreignung beim Unfall?

Die Haftpflichtversicherung

Jedes Kraftfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung haben. Fahrradfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer sollten einen Privathaftpflichtschutz besitzen.

Kommt es zum Unfall, zahlt diese Versicherung den Schaden, der dem Unfallgegner entsteht, sofern der Versicherte den Unfall verschuldet hat. Kommt es beispielsweise zu einem Auffahrunfall, weil der Unfallgegner zu spät gesehen wurde, zahlt die Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt für eine Vorfahrtsverletzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfallgegner wegen einer medikamentös verursachten Wahrnehmungsstörung den Unfallgegner nicht gesehen hat, oder auf Grund eines Schmerzmittels zu langsam reagiert hat. Auch verletzte Mitfahrer sind abgesichert.

ABER: Erfährt der Versicherer von der Beeinträchtigung der Fahreignung, kann er aber auf Grund bestimmter Regelungen im Versicherungsvertrag eine Beteiligung von bis zu 5000 Euro verlangen.

Die Kaskoversicherung

Sofern für den Fall der selbstverschuldeten Beschädigung des eigenen Fahrzeuges eine Versicherung abgeschlossen wurde, kann nach einem Unfall diese zur Zahlung der Schäden aufgefordert werden. Das kann Reparaturkosten, Sachverständigenkosten oder Kosten für einen Mietwagen betreffen. 

ABER: Erfährt die Kaskoversicherung von der beeinträchtigten Fahreignung, kann diese den Versicherungsschutz verweigern. Sie kann sich auf eine vertragliche Obliegenheitsverletzung berufen und der Schaden ist selbst zu bezahlen.

Das Führen eines Fahrzeuges trotz beeinträchtigter Fahreignung kann also sehr teuer werden!

Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Sofern die Polizei einen Verkehrsunfall aufnimmt, wird dies häufig zur Anzeige gebracht. Vorfahrtsverletzungen werden mit Bußgeldbescheiden geahndet. Geldbußen von 120 bis 200 Euro sind vorgesehen, Fahrverbot droht und im Fahreignungsregister in Flensburg werden Punkte eingetragen. Wird der Unfallgegner verletzt, wird der Straftatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung angezeigt. Dies hat Geldstrafen von einem Monatseinkommen zur Folge. Fahrverbote werden oft verhängt.

Wird ein solcher Unfall im Zustand der fehlenden oder beeinträchtigten Fahreignung verursacht, wird der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt. Neben der Geldstrafe ist hier in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dann wird erst nach einer mindestens sechsmonatigen Wartefrist die Fahrerlaubnisbehörde über eine Wiedererteilungsantrag entscheiden dürfen und im Rahmen einer solchen Prüfung ist die Fahreignung zu überprüfen. Dies geschieht in der Regel durch die Einholung kostenpflichtiger ärztlicher Gutachten. Wenn diese die Fahreignung nicht bestätigen können, muss die Fahrerlaubniserteilung versagt werden.

Fahrerlaubnisentziehung

Die Polizei hat ihre Informationen zur Fahreignung von Kraftfahrern immer der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen. Selbst wenn also keine Straftat begangen wurde, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung zu prüfen. Dies kann sie nur mit ärztlicher Hilfe bewerkstelligen. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, wird die Behörde die Fahrerlaubnis zur Sicherung des Straßenverkehrs entziehen. Diese kann dann erst mit dem Nachweis der Wiederherstellung der Fahreignung zurückerlangt werden.

SZ-Lebensbegleiter-Tipp

Die „Rechtsanwälte Molsbach + Bürger“ sind unter der Hotline 0351/4796160 oder auf der Wiener Straße 114-116, 01219 Dresden zu erreichen.

Der TÜV Süd bietet einen Fitness-Check zur Fahrtauglichkeit an. Das streng vertrauliche Angebot reicht von der Auswertung mitgebrachter medizinischer Befunde bis hin zum praktischen Fahr-Check. Unter tuvsud.com einfach Stichwort „Fitness Check für Autofahrer“ eingeben – dort erhalten Sie Infos und können Kontakt aufnehmen.

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