Der Bundesrat hat dem Gesetz zur verbesserten finanziellen Unterstützung für SED-Opfer zugestimmt. Das heißt: Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt ab Juli 2025 um 70 Euro. Opfer der SED-Diktatur erhalten dann eine Zuwendung von monatlich 400 Euro. Außerdem wird die Opferrente ab 2026 automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung steigen. Die bisherige Bedürftigkeitsprüfung soll entfallen. Das Gesetz vereinfacht auch die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden bei SED-Opfern. Zudem wird ein Härtefallfonds eingerichtet.
Die SED-Opferrente gibt es seit 2007. 2029 erfolgte eine erste Verbesserung des Gesetzes. Durch die neunen Anpassungen werden noch mehr Menschen Anrecht auf diese Rente haben. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Entlastung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR: Mit der Gesetzesreform werden die Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen deutlich verbessert und erhöht. Ziel ist es vorrangig, das erlittene Unrecht besser anzuerkennen, aber auch, die wirtschaftliche Situation der Betroffenen zu stärken.
Mutige Menschen haben den Weg zur Freiheit geebnet
„In unserem Land leiden bis heute tausende von Menschen unter dem, was ihnen zu DDR-Zeiten an Verfolgung und Entrechtung angetan wurde. Vor diesem Hintergrund kann gar nicht hoch genug bewertet werden, was für einen Durchbruch das beschlossene Gesetz an Verbesserungen schafft. Wir unterstützen damit Menschen, die für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben. Menschen, denen wir viel zu verdanken haben“, sagt Justizministerin Constanze Geiert. „Mit dem Gesetz gehen wir einen großen Schritt im Wiedergutmachungsprozess für die Opfer der SED-Diktatur nach vorn“, sagt Thüringens Bundes- und Europaminister Stefan Gruhner (CDU). „Wir würdigen den Mut der Menschen, die sich unter schwierigsten Bedingungen gegen das SED-Regime gestellt haben. Ihr Widerstand hat letztlich den Weg zur Freiheit geebnet.“
Stiftung für ehemalige politische Verfolgte
Kernpunkt des Gesetzes ist die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer. Dieser soll bei der neu benannten „Stiftung für ehemalige politische Verfolgte“ unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag angesiedelt sein. Gleichzeitig wird die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ in diese neue Struktur überführt. Die Stiftung soll künftig neben der Vergabe von Leistungen aus dem Härtefallfonds auch Unterstützungsleistungen für rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen von weniger als 90 Tagen übernehmen. Der Härtefallfonds wird mit einem Volumen von einer Million Euro eingerichtet. Dazu kommen weitere sechs Millionen Euro von Ikea, weil einige Produkte des Möbelkonzerns von politischen Häftlingen in der DDR produziert wurden.
Weniger Bürokratie bei der Anerkennung von erlittenem Unrecht
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Dynamisierung der besonderen Zuwendung für Haftopfer, der sogenannten Opferrente nach § 17a StrRehaG. Die Höhe der Zuwendung wird künftig an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt. Besonders erfreulich: Die Leistungen sollen außerdem unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen gewährt werden. Die Anerkennung von erlittenem Unrecht erfolgt dadurch weniger voraussetzungsreich und unbürokratischer.
Zusätzlich wird eine neue Vermutungsregelung eingeführt, die die Kausalität zwischen rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehungen und bestimmten Gesundheitsschäden erleichtern soll. Davon können Menschen profitieren, die zwangsweise in Spezialheimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren und deren bis 2019 gestellte Rehabilitierungsanträge abgelehnt wurden.
Erweiterung der Rehabilitierungsregelungen
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Verwaltungsrechtlichen und des Berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vor. Diese umfassen u.a. die Ausweitung der Leistungen auf Opfer von Zwangsumsiedlungsmaßnahmen aus dem Grenzgebiet der ehemaligen DDR ins Landesinnere. Zwangsausgesiedelte werden mit einer Einmalzahlung von Höhe von 7.500 Euro bedacht. Die Zahl der Zwangsausgesiedelten wird auf 400 bis 800 Berechtigte geschätzt.
Wer beruflich verfolgt wurde, musste bislang nachweisen, dass dies für mindestens drei Jahre der Fall war. Diese Dauer ist nun auf zwei Jahre verkürzt.

Mit diesen Maßnahmen soll den Opfern der SED-Diktatur endlich umfassende Unterstützung zuteilwerden, um die Folgen der politischen Repression abzumildern und ihr Leid ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Derzeit beziehen rund 38 000 Menschen die SED-Opferrente. Laut der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke leben viele SED-Opfer an der Armutsgrenze. Im Jahr 2020 erhielten in Sachsen 7264 Menschen die SED-Opferrente. Nur bei 16 Empfängern wurde die Rente aufgrund des Einkommens gekürzt.
leben50-Tipp
In Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz für die Bearbeitung der Opferrente zuständig.
Hilfe und Beratung erhalten Sie hier:
+ Evangelische Kirche in Mitteldeutschland – www.ekmd.de/service
+ Bautzen -Komitee e.V. – www.bautzen-komitee.de
+ Bürgerkomitee Leipzig e.V. – www.runde-ecke-leipzig.de
+ Dokumentationsstelle Dresden – www.stsg.de/cms/dokstelle/startseite
+ Gedenkstätte Bautzen – www.stsg/de/cms/bautzen/startseite
+ Stiftung Sächsische Gedenkstätten – www.stsg.de
+ Jugendwerkhof Torgau – www.jugendwerkhof-torgau.de
+ Missbrauch in DDR-Heimen e.V. – www.betroffeneninitiative-torgau.de