Amazon hatte im Februar 2024 die Werbequote für seinen Streaming-Dienst „Prime Video“ erhöht und ohne Einwilligung seiner Kunden umgesetzt. Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ist die erste gegen Amazon in Europa. Inzwischen haben weit über 96 000 Menschen entschieden, dass sie nicht akzeptieren wollen, dass der Konzern für sie Entscheidungen trifft – und es werden stetig mehr.
Seit dem 23. Mai 2024 können sich Amazon Prime-Kunden für die Verbandsklage anmelden. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Auffassung, dass solche Änderungsvorhaben nur mit aktiver Zustimmung möglich sind. Amazon kündigte die hohe Werbequote zwar durch eine E-Mail an, setze sie aber ohne Einwilligung um. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können.
„Man kalkuliert offenbar damit, dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandlos jede Preisanpassung mittragen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist. So viele Verbraucher und Verbraucherinnen schenken uns das Vertrauen, Ihre Interessen durchzusetzen und Amazon einen Denkzettel zu verpassen.“ Die Klage läuft beim Bayerischen Oberlandesgericht, weil die beklagte Amazon Digital Germany GmbH ihren Sitz in München hat. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof.
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kunden. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro.
Eine zusätzliches Unterstützung: Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen eine Preiserhöhung von Amazon Prime geklagt – hier ging es um eine Steigerung der Kosten für das Jahresabo von 69 Euro auf plötzlich 89,90 Euro. Das Landgericht Düsseldorf erklärte die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel für unzulässig.
Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenfrei und erfolgt über ein Internet-Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Rufen Sie www.bundesjustizamt.de auf. Klicken Sie sich dann durch: Themen/Verbraucherrechte/Verbandsklageregister und Musterfeststellungsklagenregister/ Verbandsklageregister/Verbandsklagen zur „Abhilfeklage gegen Amazon Digital Germany GmbH“. Das Ausfüllen dauert etwa zehn Minuten. Es entstehen keine Kosten. Antworten auf häufige Fragen und eine Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online auf www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
Wer ist anspruchsberechtigt? Die wichtigsten Fragen:
Einen Anspruch haben alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, das bis mindestens zum 6. Februar 2024 lief.
Ich habe das Zusatzabo für 2,99 Euro im Monat abgeschlossen. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
–> Ja, Sie können sich zur Sammelklage anmelden. Denn nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss Amazon die Zusatzbeiträge für werbefreies Streaming zurückerstatten.
Ich habe das Zusatzabo für 2,99 Euro im Monat nicht abgeschlossen. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
–> Ja, Sie können sich zur Sammelklage anmelden. Denn nach Auffassung der Verbraucherzentrale steht Ihnen eine Entschädigung im Wert des Zusatzabos für werbefreies Streaming zu (mind. 2,99 pro Monat).