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Karte Sachsen umriss
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Rentenberater Christian Lindner bei einem Vortrag. Foto: Tobias Koch

Wann ist eine Flexi- oder Teilrente sinnvoll?

Beim Bezug einer Altersrente gibt es seit 2023 keinerlei Beschränkungen mehr beim Hinzuverdienst. Einkommen aus Erwerbstätigkeit und volle Altersrente können also uneingeschränkt nebeneinander bezogen werden. Auch wenn es wegen der weggefallenen Hinzuverdienstgrenze keine Notwendigkeit gibt, die Altersrente nur als Teilrente (Flexirente) zu beziehen, kann ein solcher Teilrentenbezug in einer Reihe von Fällen mit großen Vorteilen verbunden sein – das weiß der Dresdner Rentenberater Christian Lindner.

Was ist eine selbstbestimmte Teilrente?

  • eigene Festlegung einer Teilrente
  • mindestens 10 % der Vollrente
  • Höchstgrenze 99,99 %
  • Festlegung oder Änderung jederzeit auf Antrag möglich

Wann kann der Bezug einer Teilrente von Nutzen sein und welche Vorteile hat sie?

  • gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben ohne Einkommenseinbußen möglich
  • Erhaltung des Anspruchs z. B. auf Krankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld
  • Vermeidung bzw. Verminderung der Einkommensanrechnung bei Renten an Witwen und Witwern
  • Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Anrechnung von Pflichtbeitragszeiten wegen nicht erwerbsmäßiger Pflegetätigkeit (nach Erreichen der Regelaltersgrenze)
  • Berechtigung zur Weiterzahlung von freiwilligen Beiträgen (nach Erreichen der Regelaltersgrenze)
  • Berechtigung zur Wiederauffüllung/Begründung von Rentenanwartschaften wegen versorgungsausgleichsbedingter Minderungen (nach Erreichen der Regelaltersgrenze)
  • Offenhaltung der Gestaltungsmöglichkeiten für das Rentensplitting unter Ehegatten (nach Erreichen der Regelaltersgrenze)
  • Erhaltung des Reha-Anspruchs
  • arbeitsrechtliche Vorteile

Die gewünschte Teilrentenhöhe wird bei der Rentenantragstellung individuell festgelegt. Oft ist die Nutzung der maximalen Teilrente von 99,99 % sinnvoll, etwa, wenn es darum geht, bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach Wegfall der Lohnfortzahlung den Anspruch auf Krankengeldzahlung zu sichern. Eine Änderung der Teilrente oder auch die Umstellung auf eine Vollrente ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich.

Gehen Rentnerinnen und Rentner neben dem Bezug ihrer vorzeitigen Altersrente weiterhin einer Beschäftigung nach, werden auch weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Ansprüche erhöhen nach Erreichen der Regelaltersgrenze entsprechend den bisherigen Rentenbetrag. 

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird den Versicherten kein Beitrag zur Rentenversicherung (und auch zur Arbeitslosenversicherung) mehr abgezogen. Entsprechend erhöht sich der monatliche Nettoverdienst. Die Unternehmen zahlen ihren Beitragsanteil weiterhin. Beschäftigte können aber bei ihrem Betrieb beantragen, auch weiterhin ihren Beitragsanteil an die Rentenversicherung abzuführen. Dadurch vermindert sich zwar der Nettoverdienst, doch werden die so erwirtschafteten zusätzlichen Rentenansprüche jeweils am 1. Juli des Folgejahres für die Verdienste des vergangenen Kalenderjahres der Rente gutgeschrieben.

Wer außer seiner Altersrente auch eine Betriebsrente bezieht, sollte sich vor Beantragung einer Teilrente beim Träger der betrieblichen Altersversorgung informieren, ob sich durch den Teilrentenbezug möglicherweise Änderungen bei der Betriebsrente ergeben.

Für die Besteuerung von Verdienst und Rente gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften. Da Einkommensteuer nicht direkt von der Rente abgezogen wird, sondern erst nachträglich durch den Steuerbescheid festgesetzt wird, entstehen regelmäßig Steuernachzahlungen, die bei der Planung im Vorfeld berücksichtigt werden sollten. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die steuerberatenden Berufe.

Infos und einen Überblick zur Teilrente erhalten Sie auch online bei der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Ausführliche und individuelle Beratungen bietet Verwaltungswirt und Rentenberater Christian Lindner an. Kontakt: Dresdner Str. 17, 01465 Dresden-Langebrück, Telefon 035201/70797, E-Mail rentenberatung@aol.com.

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