Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Oft können sie in einer Schiedsstelle durch einen Friedensrichter beigelegt werden. Das schont im Idealfall Geldbeutel wie auch Nerven. Vielleicht ist es aber auch für Sie interessant, selbst als Friedensrichter zu schlichten? Dann können Sie sich jetzt bewerben.
Die Landeshauptstadt Dresden sucht für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 neue Friedenrichter. Zu besetzen sind die Schiedsstellen Blasewitz-Süd, Neustadt, Pieschen, Plauen-Ost, Prohlis-Ost und Prohlis-West. Friedensrichter arbeiten ehrenamtlich und bekommen eine Entschädigung. Sie werden durch den Stadtrat gewählt und sind fünf Jahre tätig. Sie bieten monatliche Sprechstunden an und vereinbaren Termine.
Was macht ein Friedensrichter?
Aufgabe des Friedensrichters ist es, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über
- vermögensrechtliche Ansprüche
(beispielsweise Zahlungsansprüche, Ansprüche bei Ärger mit der Vermieterin/dem Vermieter), - Ansprüche aus dem Nachbarrecht
(beispielsweise Streit über Grenzabstände von Pflanzen) und - nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (beispielsweise bei Beleidigung)
außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Außerdem führt der Friedensrichter in Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen eines Sühneverfahrens durch. Das ist zum Beispiel bei einem einfachem Hausfriedensbruch oder bei der Verletzung des Briefgeheimnisses möglich.
Die Schiedsstellen sind räumlich in den Stadtbezirksämtern beziehungsweise Verwaltungsstellen untergebracht und bieten in der Regel einmal monatlich eine Sprechzeit an, wobei zusätzliche Sprechzeiten nach Bedarf vereinbart werden können.
Wird ein Friedensrichter bezahlt?
Das Amt des Friedensrichters ist ein Ehrenamt. Der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht Dresden vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Gewählte und vereidigte Friedensrichter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 51,13 Euro.
Wer kann Friedensrichter werden und wer nicht?
Bei der Besetzung des Ehrenamtes des Friedensrichters sind gemäß § 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) insbesondere folgende Voraussetzungen und Ausschlussgründe zu beachten:
Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Friedensrichter kann nicht sein, wer
- als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Friedensrichter soll nicht sein, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
- nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat
- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Wie bewerben Sie sich als Friedensrichter?
Wenn Sie Lust haben, als Friedensrichter zu arbeiten und die Bedingungen dafür erfüllen, dann bewerben Sie sich bis zum 7. März 2025 schriftlich bei der
Landeshauptstadt Dresden, Rechtsamt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden.
Dem Bewerbungsschreiben ist Folgendes beizufügen:
- ein kurzer Lebenslauf,
- eine Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 SächsSchiedsGütStG vorliegen und
- eine schriftliche Einwilligung, dass Auskünfte zu den Ausschlussgründen nach § 4 Absatz 4 Nummern 3 und 4 sowie des Absatzes 5 SächsSchiedsGütStG beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden dürfen
leben50-Tipp
Nähere Informationen zum Wahlverfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 95 41 oder – 95 46. Darüber hinaus können Sie sich auch allgemein zum Thema Schiedsstellen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden, unter dem Schlagwort „Schiedsstellen“, informieren – www.dresden.de/schiedsstellen.