Die Stadt Meißen vergibt seit 2024 einen jährlichen Ehrenpreises. Der Gedanke dahinter: Zusätzlich zu relativ hoch dekorierten Ehrungen wie dem Kunst- und Kulturpreis oder der Ehrenbürger wollte die Stadt einen neuen Preis für die alltäglichen Helden und Heldinnen vergeben.
Für die Trainerin im Jugendsport. Für den Nachbarn, der für den Naturschutz eintritt oder für die Lehrerin, die in ihrer Freizeit den nächsten Schüleraustausch organisiert. Der Einsatz und das Engagement solcher Menschen soll mit dem Ehrenpreis stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden. Auch Personen, die Meißen nach außen hin würdevoll präsentieren, wie Sportlerinnen und Sportler oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, können geehrt werden.
Wer kann alles einen Ehrenpreis bekommen?
Der Preis geht an verdienstvolle natürliche Personen, die sich in besonderer Weise und über einen längeren Zeitraum hinweg für die Stadt Meißen engagieren beziehungsweise sie nach außen vertreten. Pro Jahr werden maximal fünf Personen geehrt. Der Ehrenpreis der Stadt kann nicht posthum verliehen werden.
Bis wann kann man Vorschläge einreichen und wer ist dazu berechtigt?
Vorschläge für den Ehrenpreis der Stadt Meißen 2026 können bis spätestens 31. August an bm@stadt-meissen.de gesendet werden. Jeder Bürger kann einen Vorschlag an die Stadt senden. Der Vorschlag muss Namen, Geburtsdatum und Adresse, eine genaue Bezeichnung des Engagements bzw. Projektes, eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeit und eine Begründung enthalten, weshalb der oder diejenige geehrt werden sollte. Bei besonderer ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen ist die Dauer bzw. der Zeitraum der ehrenamtlichen Betätigung anzugeben.
Wie geht es dann weiter?
Aus allen Vorschlägen wählt die Jury Kandidaten aus, die sie dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. Zur Jury zählen neben Bürgermeister Markus Renner die Gleichstellungs- und Seniorenbeauftragte, der Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, die Familienamtsleiterin sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen und sachkundige Einwohner. Die Auszeichnung mit dem Ehrenpreis ist vor allem symbolischer Natur, finanzielle Zuwendungen sind damit nicht verbunden.
Infos zu den ersten Preisträgern finden Sie HIER.