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Tomaten vorziehen
Tomaten können schon Ende Januar für die Anzucht auf der Fensterbank gesät werden. Foto: Freepik

Gärtnern im Januar – was Sie tun können

Die Garten- und Balkonsaison ruht im Winterschlaf. Nur vermeintlich. Wenn es Ihnen in den Fingern kribbelt und Sie die Gartenarbeit vermissen – dann haben wir ein paar Tipps für Sie. Denn Sie können schon Ende Januar mit Vorbereitungen für die Openair-Saison beginnen.

Nistkästen putzen

Viele Vögel fressen Insekten und deren Larven, die sich ansonsten an ihren Pflanzen gütlich tun würden. Jetzt ist es an der Zeit, den gefiederten Schädlingsvertilgern Hilfe anzubieten. Nicht nur mit Futterhäuschen. Schon im Januar können Sie damit beginne, Nistkästen wieder flottzumachen. Neben einer Grundreinigung sollten Sie auch Schäden ausbessern. Denn Risse und der damit verbundene Luftzug schadet der künftigen Vogelbrut. Prüfen Sie auch, ob die Kästen noch sturmsicher und regendicht sind – und für Katzen und Waschbären unerreichbar. 

Saatgut-Check

Sie haben noch einen Vorrat an Saatgut aus den Vorjahren – dann prüfen Sie genau, ob es noch keimfähig ist. Auch wenn zum Beispiel Tomatensamen bis zu sechs Jahren keimfähig bleiben – Saatgut hält nicht ewig. Das Alter des Saatguts und falsche Lagerung können die Keimfreudigkeit beeinflussen. Zum Beispiel, wenn das Saatgut großen Temperaturschwankungen oder Feuchtigkeit ausgesetzt war. Das gilt sowohl für selbst geerntete und getrocknete Samen aus als für Handelsware. Deshalb: Machen Sie eine einfache Keimprobe. Das geht ganz einfach. Legen Sie eine kleine Schale mit feuchtem Küchenpapier oder Watte aus. Legen Sie die Samen obenauf und sprühen Sie sie feucht an. Dann ab damit auf einen waren Fensterbank. Temperaturen um 20 Grad sind ideal. Achten Sie darauf, dass ihre Saatprobe nicht austrocknet. Schon nach wenigen Tagen sollten die Samen zu keimen beginnen. 

Jungpflanzen vorziehen

Der Klassiker sind Tomaten. Sie können auf der Fensterbank aber auch Artischocken, Auberginen, Brokkoli, Chili, Kohlrabi, Kresse, Paprika, Physalis, Porree, Salat und Sprossengemüse vorziehen. Für die Anzucht verwenden Sie am besten Anzuchterde mit geringem Nährstoff- und Salzgehalt aus dem Gartencenter. Oder Sie mischen zu gleichen Teilen Gartenerde mit Sand und unkrautfreiem Kompost. Für die Aussaat müssen sie nicht extra Anzuchttöpfe kaufen. Es eignen sich auch Eierbehälter, die sie auf eine helle Fensterbank stellen. Ob Sie das Saatgut mit Erde hoch, nur leicht oder nicht bedecken, hängt davon ab, ob es sich um Dunkelkeimer (z.B. Kresse, Tomaten, Artischocken, Kohlrabi) oder Lichtkeimer (Basilikum) handelt. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf den Samentütchen. Das Saatgut vorsichtig angießen und mit einer Klarsichtfolie abdecken. So reduzieren Sie die Verdunstung. Die Folie regelmäßig zum Lüften abnehmen. Klingt wie eine Binsenweisheit, ist aber sehr hilfreich: Vergessen Sie die Beschriftung nicht. Keimlinge können schnell verwechselt werden.

SZ-Lebensbegleiter-Tipp

Die größte Auswahl an Tomatensamen finden Sie übrigens gleich vor Ihrer Haustür – bei Birgit Kempe in Dresden. Über 600 Sorten umfasst die Sammlung der Züchterin. Neben dem Verkauf von Samen und Jungpflanzen bietet sie auch Seminare und Verkostungen an. Infos unter www.birgit-kempe-tomaten.de.

Erste Aussaat im Gewächshaus

Gartenkresse, Feldsalat, Rettich, Radieschen, Pflücksalate, Spinat und Weißkohl, Winterportulak und Winterkresse können Sie schon im geschützten Gewächshaus aussäen. Die Keimzeit ist mit drei bis vier Wochen deutlich länger als auf der Fensterbank. 

Ordnung ins Gartenhaus bringen

Spaten und Harke stehen im Geräteschuppen immer irgendwie im Weg. Nach den Gartenhandschuhen müssen Sie immer suchen? Dann wäre es doch Zeit, Ordnung ins Häuschen zu bringen. Im Januar haben Sie Zeit, eine „Garderobe“ für Arbeitsgeräte oder diverse Regale zu bauen. Aber nehmen Sie bitte Rücksicht auf Kleinsttiere, die vielleicht bei Ihnen überwintern. 

Geräte reparieren

Wenn Sie das Gartenhaus aufräumen, dann überprüfen Sie auch gleich, welche Geräte nicht mehr funktionieren und vielleicht repariert werden müssen. Ist der Rasenmäher kaputt oder die elektrische Baumschere – nutzen Sie den Zuschuss zu den Reparaturkosten über das Förderprogramm „Reparaturbonus“. Sachsen fördert seit Ende 2023 Reparaturen mit Reparaturkosten ab 75 Euro. Dabei werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt – maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Pro Jahr können jeweils bis zu zwei Reparaturen für in Sachsen wohnhafte Personen gefördert werden. Die Reparatur muss in einem gelisteten Betrieb stattfinden. Die förderfähigen Geräte, die teilnehmenden Reparaturbetriebe sowie den Antrag finden Sie unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus

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